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Sicherheits- und Notbeleuchtungsanlagen

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Die Sicherheitsbeleuchtung stellt sicher, dass bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung der     Beleuchtungsanlage die Beleuchtung unverzüglich, automatisch und für eine vorgegebene Zeit in einem festgelegten Bereich zur Verfügung gestellt wird.

Die Notwendigkeit zum Einsatz von Sicherheitszeichen oder einer Sicherheitsbeleuchtung in bestimmten Gebäuden und Bereichen wird in Deutschland durch die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt; im Besonderen betrifft dies Versammlungsstätten, Verkaufsstätten und Hotels sowie andere Bereiche aufgrund der Baugenehmigung.

Es gelten weiterhin die Anforderungen der Arbeitsstättenrichtlinie und die Unfallverhütungsvorschriften bezüglich der Sicherheitsbeleuchtung.